Zielgruppe

Das Wohnheim soll 20 Bewohnern eine harmonische Lebensmöglichkeit bieten.

 

Das Wohnheim bietet Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung ein unbefristetes, lebenslanges Wohnangebot.

Aufgenommen werden erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung auf der Grundlage des SGB XII § 53, die in der Regel werkstattfähig sind, oder (bei festgestellter Werkstattunfähigkeit) in der internen Tagesförderstätten der Einrichtung Schnega integriert sind.

Der Personenkreis, der die Angebote der heilpädagogischen Einrichtung annimmt, ist weitestgehend auf Förderung und Hilfe angewiesen, die zum großen Teil in einem Gruppenkontext stattfindet. Es werden von den Bewohnern also weniger „Hilfen bei Bedarf“ abgefragt, als vielmehr ein nahezu permanentes Angebot an Hilfen und Förderung. Der Schwerpunkt der Hilfen liegt weniger in der pflegerischen Versorgung der Bewohner, als vielmehr in deren Förderung.

Das Angebot richtet sich auch an Menschen, die, auf Grund vorhandener gegebener Strukturen größerer Wohngruppen, Integrationsprobleme haben.

Das Wohnheim ist dem Leistungstyp 2.2.3.1 zugeordnet.

 

Nicht aufnehmen bzw. betreuen können wir:

 

Bewohner, bei denen eine Chorea diagnostiziert wurde,

Bewohner mit einer Infektionskrankheit, deren spezifische Therapie und Pflege eine Betreuung in unserer Einrichtung nicht zulassen,

suizidgefährdete Personen entsprechend ärztlicher Einschätzung ,

Personen bei denen die pflegerische Versorgung vordergründig wird.

Personen, die eine sexuelle Deviation vor Aufnahme aufweisen.

 

 

Die Einrichtung betreibt keine geschlossene Abteilung, was Voraussetzung wäre, um Bewohner, die aufgrund eines richterlichen Beschlusses der beschützten Unterbringung (geschlossene Unterbringung) bedürfen, zu versorgen.

 Eine Aufnahme in die heilpädagogische Einrichtung Domänenpark setzt Freiwilligkeit voraus.

Die Bewohner sollten in der Lage sein, eine externe WfbM zu besuchen, oder in einer internen Tagesförderstätte tätig zu sein.

Vor der Aufnahme soll die Kostenübernahme geregelt sein.

Die heilpädagogische Einrichtung ist auf Grund seines Personalschlüssels auf die Förderung und Betreuung von Menschen in allen HMB -Stufen eingestellt.

Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung werden vorrangig Personen aus dem näheren Einzugsgebiet aufgenommen.